Hier gilt Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!
Im Detail:
- Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG) schützt in Abs. 1 fünf eigenständige Grundrechte, nämlich die die Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk– und Filmfreiheit (sogenannte Kommunikationsgrundrechte).
- Beschränkt werden diese Rechte gem. Art. 5 Abs. 2 GG durch die allgemeinen Gesetze sowie den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre (Ehrenschutz).
Art. 5 Abs. 3 GG schützt außerdem die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie die Kunstfreiheit.
- Hierbei handelt es sich um weitere Formen der Kommunikation, die das Grundgesetz als besonders schutzwürdig erachtet.
- Daher können diese Grundrechte lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden.